Skip to main content

• Steuerberatung • Gründungsberatung • Bilanzierung • Buchhaltung • Lohnverrechnung •

News

Ärzte-Info

Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich

April 2020

Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.

Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

Über Uns

Unsere Kanzlei ist bereits seit fast 40 Jahren erfolgreich für unsere Klienten tätig. Wir sind stolz darauf zu den meisten unserer Klienten eine langjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu unterhalten.

Engagement, Motivation, eigenverantwortliches Handeln und laufende Weiterbildung sind für unser Team ebenso selbstverständlich wie fachliche und soziale Kompetenz, Diskretion sowie Termintreue.

Wir sehen uns als Begleiter und Berater unserer Klienten!

Dr. Baumgartner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH

Kurandtplatz 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: 0463 261 520-0
Fax: 0463 261 520-18
E-Mail: office@baumgartner-wt.at

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei. Nutzen Sie unser Formular, um einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt-Formular