• Steuerberatung • Gründungsberatung • Bilanzierung • Buchhaltung • Lohnverrechnung •
Service - Info- und Checklisten
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.
Gesellschaft |
Wer darf den Jahresabschluss einreichen? |
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen? |
---|---|---|
Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 € |
Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft |
Wahlweise elektronische Form oder Papierform |
Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros) |
Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft |
Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt |
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften |
Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft |
XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr); |
Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung |
Wirtschaftstreuhänder |
XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV |
© Dr. Baumgartner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info
Über Uns
Unsere Kanzlei ist bereits seit fast 40 Jahren erfolgreich für unsere Klienten tätig. Wir sind stolz darauf zu den meisten unserer Klienten eine langjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung zu unterhalten.
Engagement, Motivation, eigenverantwortliches Handeln und laufende Weiterbildung sind für unser Team ebenso selbstverständlich wie fachliche und soziale Kompetenz, Diskretion sowie Termintreue.
Wir sehen uns als Begleiter und Berater unserer Klienten!
Dr. Baumgartner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH
Kurandtplatz 1
A-9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 0463 261 520-0
Fax: 0463 261 520-18
E-Mail: office@baumgartner-wt.at
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei. Nutzen Sie unser Formular, um einen Termin zu vereinbaren.