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2018
2017
2016
2015
ESt-Vorauszahlungen
Alleinverdiener- Absetzbetrag
Familienbonus Plus (ab 2019)
Geteilter Familienbonus
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Sonderausgabenerhöhungsbetrag für 3 Kinder
Anzahl der Kinder für die mehr als 7 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde
(für AV und von 2009 bis 2018 auch für Kinderfreibetrag. Ab 2019 für Familienbonus Plus.)
bis 17 J.
ab 18 J.
Kinderfreibetrag wird zwischen den (Ehe)Partnern geteilt (gilt ab 2009)
Unterhaltsabsetzbetrag für (Monate):
1. Kind
2. Kind
3. Kind
4. Kind
5. Kind
Betriebliche Einkünfte
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Nichtselbständige Einkünfte
Dienstverhältnis
Pension
Summe der Bruttobezüge (KZ 210)
- Sonderzahlungen (KZ 220)
- Steuerfreie Bezüge (KZ 215)
- Laufende SV-Beiträge (KZ 230)
- Übrige Abzüge (KZ 243)
Anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260)
SV-Beiträge für Sonderzahlungen (KZ 225)
Beiträge zu Berufsverbänden Gewerkschaft, etc.)
Werbungskosten (vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt)
SV-Beiträge (selbst entrichtet und nicht am L16)
Sonstige Einkünfte
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Nicht endbesteuerte Kapitalerträge mit KESt-Abzug (inkl. abgezogener KESt)
- darin enthaltene KESt
Kapitalerträge ohne KESt-Abzug
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte
Zusätzlich getätigte Investitionen für 13%-Gewinnfreibetrag
Sonderausgaben
Renten und dauernde Lasten sowie Nachkauf von Versicherungszeiten
Beiträge zu privaten Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, Wohnraumschaffung
Kirchenbeiträge
Spenden an begünstigte Spendenempfänger
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Außergewöhnliche Belastung die dem Selbstbehalt unterliegen (Erklärung)
Außergewöhnliche Belastung die dem Selbstbehalt nicht unterliegen
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